I. Zivilsachen
Ab 2011 inklusive Arbeitsrecht.
Als urteilender Richter
- wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen,
- ein Schlichtungsverfahren notwendig ist und
- der Streitwert CHF 2’000 nicht übersteigt.
Als Sühnerichter
- wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist.
Bis zu einem Streitwert von CHF 5’000 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
II. Strafsachen
Als urteilender Richter, wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung eines Gemeindereglementes geht – zum Beispiel Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle oder Feuerwehrreglement.
Formulare
Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder mit dem offiziellen Formular beim Friedensrichter gestellt werden.
- SchlichtungsgesuchBundesamt für JustizExtern→
- Informationen zu Arbeitsrechtlichen StreitigkeitenKanton SolothurnExtern→
- Broschüre «Mein gutes Recht»Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler · 4.5 MBPDF→
Wer ist zuständig?
Die amtierende Friedensrichterin finden Sie in der Funktionenliste.
Männliche Bezeichnungen gelten auch für Frauen.