Die Bürgergemeinde wird durch den Bürgergemeinderat vertreten. Sie anerkennt den Einwohnergemeinderat als Behörde.
Hauptsächliche Aufgabe der Bürgergemeinde ist die Bewirtschaftung und der Unterhalt des Waldes sowie des Allmendlandes. Die Bürgergemeinde ist ebenfalls zuständig für Einbürgerungen.
Reglemente
- Einbürgerungsreglement146 KBPDF→
- Allmendreglement106 KBPDF→
- Gemeindeordnung BürgergemeindeAusgabe 2018 · 4.9 MBPDF→
Wald
Die Bürgergemeinde ist Mitglied des Forstbetriebs Schwarzbubenland – mehr unter Forstwirtschaft.